Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung kann nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im gewerblichen Bereich - gemäß § 28 ARB - abgeschlossen werden.

Die Rechtsschutzversicherung ist sicher keine unbedingt notwendige Absicherung, da hier keine existenzbedrohenden Risiken gedeckt werden. Andererseits stehen für die Durchsetzung rechtlicher Interessen schnell einmal einige Tausend Euro im Raum, die nicht jeder riskieren möchte oder kann.

Die Annahme, dass ein Prozessgewinner keine Kosten zu tragen hat, ist oft falsch.

Hundertprozentige Entscheidungen sind eher selten, in den meisten Fällen erhält man nur zu einem mehr oder weniger großen Teil Recht und hat in der Konsequenz einen entsprechenden Teil der Gesamtkosten zu tragen.