Hausrat - Versicherung

In jeder bewohnten Wohnung sei es die Miet-, Eigentumswohnung oder das Haus befindet sich Hausrat. Als Hausrat definiert man alle Gegenstände die dem Ge- und Verbrauch dienen. Auf den Hausrat können gewisse Gefahren einwirken, die einen Totalverlust oder eine Beschädigung mit sich bringen. Dieses sind die folgenden zu versichernden Gefahren:

Feuer: Wenn Ihr Hausrat Schaden erleidet durch Brnad, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Flugzeug-absturz.
Einbruch / Diebstahl: Schäden, die ein Einbrecher durch Diebstahl oder Vandalismus verursacht.
Leitungswasser: Durchnässungsschäden an Woh-nungseinrichtung und Bodenbelägen der gemieteten Wohnung durch auslaufende Waschmaschinen u.ä.
Sturm / Hagel: Wenn der Sturm das Dach abdeckt und Regenwasser die Einrichtung beschädigt.

Zusätzlich Risiken können versichert werden.

Überschwemmung des Versicherungsortes
Rückstau
Erdbeben
Erdfall
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch

Außerdem gibt es noch die Besonderen Einschlüsse:

Fahrraddiebstahl:

Der Diebstahl des Fahrrades kommt nach wie vor heufig vor. Auch hier können Sie eine Entschädigung über die Hausratversicherung erhalten. Vorrausge-setzt; Das Fahrrad war zum Zeitpunkt des Diebstahles angeschlossen.

Überspannungsschäden:

Beschädigungen an Elektrogeräten wie z.B. Computer, Fernseher, HiFi – Geräte durch mittelbare Blitzeinwirkung.


Diebstahl aus KFZ:

Hausratgegenstände sind mitversichert, wenn diese innerhalb Deutschlands aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug entwendet, beschädigt oder zerstört werden.


Mit der Zerstörung oder Beschädigung von Hausratgegenständen ist ein finanzieller Schaden verbunden. Für solche Schäden gibt es die Hausrat – Versicherung. Diese ersetzt die beschädigten Sachen zum Wiederbeschaffungswert. Damit die beschädigten Sachen im ausreichenden Umfang entschädigt werden können, bedarf es zuvor einer korrekt ermittelte Versicherungssumme.

Einige Leute besitzen neben Ihrem Hausrat auch noch Wertsachen. Zu den Wertsachen zählen u.a.

-  Bargeld, Geldkarten
-  Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
-  Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken,    Medaillen, Telefonkarten, Sachen aus Gold oder    Platin
-  Pelze, echte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände    ( z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken    und Plastiken )
-  Antiquitäten ( Sachen die über 100 Jahre alt sind,    jedoch mit ausnahmen von Möbelstücken )

Die Wertsachen können bis zu einem bestimmten % - Satz mitversichert werden. In der Regel wird der Wertsachenanteil mit 20% der vereinbarten Versicherungssumme festgelegt. Eine Erhöhung jederzeit möglich.

In der Hausrat – Versicherung gibt es viele Punkte zu beachten sowie individuell zu vereinbaren, um den optimalen Versicherungsschutz zu erstellen.




Glas - Versicherung

In einem Haushalt befinden Sie an den Möbelstücken immer mehr Bauteile aus Glas. Auch in der Küche hat sich das Glaskeramikkochfeld immer mehr durch-gesetzt. Somit können auch mehr Glasbruchschäden entstehend.

Hierzu gibt es die Glasversicherung. Sie deckt die Schäden an der Gebäude – sowie Mobiliarverglasung. Die Glasversicherung wird oft zusammen mit der Hausrat – Versicherung abgeschlossen.